Impressumspflicht
Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung. Ebenso ist die Signatur bei E-Mails im Geschäftsverkehr gesetzlich verankert.
Die Pflicht, ein Impressum zu veröffentlichen ist keine Errungenschaft der Neuzeit: bereits im Jahr 1530 wurde erstmalig eine allgemeine Impressumspflicht im Buchwesen im Heiligen Römischen Reich eingeführt1.
Die Impressumspflicht ist nicht explizit in der Datenschutzgesetzgebung verankert, sondern wird in anderen Gesetzen geregelt, z.B.:
- E-Commerce-Gesetz (ECG)
- Mediengesetz (MedienG)
- Gewerbeordnung (GewO).
Das Impressum ist die Visitenkarte einer Webseite: Wer ist verantwortlich für einen Blog, einen Onlineshop oder eine sonstige Webseite? Wie kann die verantwortliche Person kontaktiert werden? Kontaktmöglichkeiten und Offenlegung der Identität im Impressum gehören zu einer transparenten Kommunikation und schaffen Vertrauen2.
Die folgenden Angaben sollten in einem Impressum stehen:
- vollständiger Name (Vorname, Nachname) der Webseiten-Betreiberin
- vollständiger Name der verantwortlichen Personen (z.B. Mitglieder der Geschäftsleitung)
- bei juristischen Personen: vollständiger Firmenname lt. Eintrag im Handelsregister
dazu gehören auch die UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) und - sofern vorhanden- die Mehrwertsteuer-Nummer - vollständige Postadresse (ein Postfach ist nicht ausreichend)
- eMail-Adresse
- Telefon / Fax (falls noch im Einsatz)
Je nach Land können noch andere Angaben gefordert sein, z.B. Angaben zum Kapital bei Kapitalgesellschaften in Frankreich und Italien.
1) https://de.wikipedia.org/wiki/Impressum
2) https://www.datenschutzpartner.ch/2021/09/10/checkliste-impressumspflicht/